Die Buchhalter - Ines Krüger-John e.K.
Ines Krüger-John
Am Trachauer Bahnhof 6b
01139 Dresden

Telefon: 0351 7969 029
Telefax: 0351 7969 030
http://diebucher.de

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Buchhaltung* Dresden

Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchhaltung dem Kaufmanne! Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder guter Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen.

Johann Wolfgang von Goethe

In Deutschland besteht für alle Kaufleute die Pflicht zur Buchführung, die sich aus dem Handelsgesetzbuch ergibt. Aber auch andere Selbständige, die keine Kaufmannseigenschaft besitzen, haben ihren Gewinn in Form einer Einnahmeüberschussrechnung zu ermitteln.  Dies alles leisten Ihre Buchhalter Dresden für Sie - und natürlich noch einiges mehr.

Die Buchhalter* Leistungen

  • Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle
  • Laufende Lohnabrechnung
  • Erstellen von Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätskennzahlen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Existenzgründung
  • Service

Mit unseren Leistungen tragen wir gern zum Verständnis vieler Zusammenhänge und Auswertungen in marktwirtschaftlich orientierten Unternehmen bei.

Die Buchhalter* Dresden Vorteile

  • Das Outsourcing der Buchhaltung* ist kostengünstig, unkompliziert und spart Ihnen viel Zeit.
  • Wir bieten eine zuverlässige und vollständige Bestandsaufnahme und Weiterführung Ihrer Buchhaltung*.
  • Wir reagieren schnell und flexibel auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse Ihres Unternehmens.
  • Unser umfangreiches Netzwerk an Partnern steht Ihnen zusätzlich zu unseren professionellen Buchhaltern* Dresden zur Verfügung.
  • Wir bearbeiten Ihre Buchhaltung* mit der modernsten EDV und den zuverlässigsten Programmen, die am Markt zur Verfügung stehen.
  • Das Know-how unserer Buchhalter* und Partner ist immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
 
* Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Rechts- und Steuerberatungsleistungen angeboten werden. Unsere Dienstleistungen erfolgen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes und betreffen das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.
Die Buchhalter* ist Mitglied im b.b.h. (Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter)

Quelle: https://diebucher.de/

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